Wir erledigen Ihre Einkommensteuer-, Umsatzsteuer- oder auch Körperschaftsteuererklärungen und melden Ihre Lohnsteuer sowie Umsatzsteuer an. Wir ermitteln Ihren Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten oder Ihren Gewinn. Gern erstellen wir Ihre Steuerbilanz nach Maßgabe § 60 Abs. 2 EStDV. Schließlich prüfen Ihre Steuerbescheide und legen ggf. Rechtsmittel ein. Alles schnell und digital. Wir nehmen Ihre Unterlagen gerne auf elektronischem Wege entgegen. Wenn Sie nicht digital und nicht gut mobil sind, kommen wir auch gerne bei Ihnen in Hilden und Umgebung persönlich zu einem Hausbesuch.
Wir erstellen Gutachten oder Expertisen zu allen Fragen der Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer, Kapitalertragsteuer, Abgeltungsteuer, Investmentbesteuerung, Ertragsteuern, Umsatzsteuern oder dem internationalen Steuerrecht. Fragen zur Steuerbescheinigung oder Erträgnisaufstellung Ihrer Bank beantworten wir gerne.
Aufgrund der massiv gestiegenen Immobilienpreise in den vergangenen Jahren, schaut das Finanzamt bei der Veräußerung von Immobilien aktuell ganz genau hin. Gleich, ob Sie ihre Immobillie selbst erworben, sie Ihnen geschenkt oder vererbt wurde. Wird sie veräußert, will das Finanzamt am Gewinn partizipieren. Auch bei der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften gibt es steuerliche Fallstricke, die sehr teuer werden könnten. Eine gut durchdachte Strukturierung Ihrer Immobiliengeschäfte oder Erbauseindersetzungen lohnt sich daher immer.
Sind Sie der Auffassung, dass Ihr Steuerbescheid nicht richtig ist? Benötigen Sie Unterstützung bei der Anfertigung eines Einspruchs? Wir vertreten Sie gerne im Verwaltungsverfahren oder Verfahren vor den Finanzgerichten. Sie haben bemerkt, dass eine frühere Steuererklärung nicht richtig war und Sie deshalb möglicherweise zu wenig Steuern gezahlt haben? Wir unterstützen Sie bei der Berichtigung und einer ggf. erforderlichen Selbstanzeige. Auch im Steuerstrafverfahren stehen wir Ihnen zur Seite.